1. Allgemeiner Geltungsbereich

Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der MIPLA Lasertechnik Gmbh gelten die nachstehenden Bedingungen, sofern nicht schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen werden.

2. Vertragsabschluss

  • Der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Unternehmen kommt erst durch einen Auftrag des Kunden und dessen Annahme durch das Unternehmen zustande. Der Auftrag des Kunden erfolgt per Telefon, Telefax, Briefpost oder via Email. Eine Annahme des Auftrags erfolgt, indem das Unternehmen dem Kunden eine Auftragsbestätigung (per Telefax, Email oder Briefpost) übermit- telt oder die bestellte Ware liefert bzw. die bestellten Leistungen
  • Schriftliche Offerten des Unternehmens sind maximal 30 Tage
  • Telefonische Auskünfte sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt sind.

3. Gegenstand der Lieferung oder Leistung

  • Sämtliche Angaben zu den Leistungen und allfälligen Nebenleistungen, die der Kunde im Rahmen des Bestellvorgangs vom Unternehmen erhält, sind unver- bindlich. Insbesondere sind Änderungen in Design und Technik sowie bei Beschreibung, Abbildung und Preisangabe vorbehalten. Das Unternehmen behält sich vor, Abweichungen von den Angebotsunterlagen respektive der Auftragsbestätigung infolge Berücksichtigung rechtlicher oder technischer Normen
  • Das Unternehmen ist berechtigt, geschuldete Leistungen von qualifizierten Dritten erbringen zu lassen bzw. durch Dritte zu

4. Zahlungsbedingungen

  • Lieferungen und Leistungen, für die im Voraus nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Listenpreisen oder nach Aufwand zu den geltenden Ansätzen verrechnet. Veränderte Rohwarenpreise sowie Währungsschwankungen zwischen Offerte und Lieferung berechtigen das Unternehmen ohne weiteres zu einer entspre- chenden Preisanpassung. Ferner ist das Unternehmen auch ohne ausdrückli- che Vereinbarung berechtigt, Mehrleistungen bis zu insgesamt 10 % der Auftragssumme in Rechnung zu
  • Sämtliche Nebenkosten wie Versicherungen, Steuern (z.B. Mehrwertsteuer, Bezugssteuer etc.), Abgaben, Zölle, Gebühren für Bewilligungen oder Beschei- nigungen etc. gehen zu Lasten des
  • Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, sind Zahlungen 10 Tage ab Rechnungsdatum und ohne jeden Abzug zu leisten. Der Kunde gerät bei Nichteinhalten der in der Vertragsurkunde als verzugsbegründend vereinbar- ten Termine (Verfalltagsgeschäfte) ohne weitere Mahnung in Verzug, in den übrigen Fällen nach Mahnung und Ablauf der in der Mahnung genannten Zahlungsfrist.
  • Das Unternehmen behält sich vor, Lieferungen und Leistungen nur nach Vorauszahlung durch den Kunden zu erbringen und/oder Akontozahlungen zu verlangen. 50% bei Bestelleingang, 40% bei Bestätigung der Lieferbereitschaft; Lieferung ab Werk Lager Österreich erfolgt bei Zahlungseingang, 10% bei Lieferung bzw. Erhalt der Ware.
  • Das Unternehmen behält sich vor, bei Zahlungsverzug sämtliche Arbeiten oder Leistungen bis zum Eingang der Zahlung
  • Ist der Kunde mit Zahlungen im Rückstand oder werden dem Unternehmen Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden mindern, werden alle Forderungen vom Unternehmen sofort fällig. In diesen Fällen ist das Unternehmen berechtigt, ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder nach erfolgloser Nachfristansetzung vom Vertrag zurückzutreten.
  • Im Fall von Verzug bleibt der Rechtsweg
  • Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungsansprüche des Unternehmens durch Verrechnung zu

5.  Mängelgewährleistung und Haftung

  • Das Unternehmen haftet – aus jeglichem Rechtsgrund – ausschliesslich für Schäden, die auf der Verletzung einer ihm obliegenden vertraglichen Haupt- pflicht beruhen, und ausschliesslich für Schäden, die es grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. Das Unternehmen haftet nicht aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt, Pandemien etc. sowie behördlicher
  • Das Unternehmen haftet in keinem Fall für Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, Datenverlust und deren Wiederherstellung, Vertrags- strafen oder Schäden, die dem Kunden aus einer Rücktrittserklärung oder Arbeitseinstellung aufgrund von Zahlungsverzug seitens des Kunden entstehen oder für Schäden, die auf den unsachgemässen Gebrauch der geliefertenWaren zurückzuführen sind.
  • Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche gegenüber dem Unternehmen abzutreten oder Rechte und/oder Pflichten aus mit dem Unternehmen geschlossenen Verträgen ohne Zustimmung des Unternehmens ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt namentlich auch für Gewährleis- tungsansprüche.

6. Liefer- und Leistungserbringungsbedingungen

Die Lieferung der Ware erfolgt auf Kosten (inkl. allfälliger Zollgebühren) und Gefahr des Kunden, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.

Das Unternehmen ist ausschliesslich an schriftlich vereinbarte Liefertermine gebunden. Auftragsänderungen haben – sofern nichts anderes vereinbart – die Aufhebung der zuvor festgelegten Termine und Fristen zur Folge.

In Fällen höherer Gewalt oder anderweitigen, vom Unternehmen nicht zu vertretenden Ereignissen (z.B. Pandemien etc.), verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen entsprechend.

7. Untersuchungs- und Rügepflicht, Abnahme

Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Waren oder Leistungen unmittelbar nach Erhalt auf Mängel zu prüfen und erkennbare Mängel gegenüber dem Unter- nehmen unverzüglich schriftlich zu rügen.

Waren und Leistungen gelten als mängelfrei angenommen, wenn der Kunde erkennbare Mängel nicht unmittelbar nach Lieferung oder Erbringung der Leistung schriftlich rügt oder die gelieferten Produkte nutzt oder in Betrieb nimmt.

Mängel gelten dann als rechtsgenügend gerügt, wenn Gewährleistungsansprü- che schriftlich geltend gemacht werden und die Mängelrüge eine detaillierte Beschreibung des gerügten Mangels enthält.

8. Geistiges Eigentum

Das Unternehmen behält sich für alle Leistungen und gelieferten Waren bzw. deren Design, jeden Text, jede Grafik auf ihrer Webseite und in ihren Publikati- onen und Dokumentationen usw. sämtliche Immaterialgüterrechte vor. Das Kopieren oder jegliche andere Reproduktion oder Bearbeitung sind nicht gestattet.

Die Urheber- und Nutzungsrechte für Bildmaterial (inkl. Videos) von Demo – Reinigungen liegen ausschliesslich beim Unternehmen.

Durch die Bereitstellung von Informationen an den Empfänger auf der Grund- lage von Testberichten, Leistungsdaten, Musterreinigungen, Systemkonfigura- tionen etc. erhält der Empfänger nicht das Recht, geistige Eigentumsrechte auf andere Weise anzufordern, zu registrieren, zu hinterlegen oder zu verwenden, so dass die MIPLA LAsertechnik mit seinen Produkten und Dienstleistungen auf dem Weltmarkt blockiert wird .

9. Datenschutz

Das Unternehmen versichert, bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Österreichischen Daten- schutzgesetzes und anderer einschlägiger Rechtsnormen zu beachten.

Die anlässlich der Bestellabwicklung  anfallenden  Kundendaten  werden lediglich für interne Marktforschungszwecke genutzt. Eine  Weitergabe  an Dritte und/oder Partnerunternehmen erfolgt nur soweit zur ordnungsgemäs- sen Leistungserbringung erforderlich.

Der Kunde erklärt sich mit dieser Nutzung seiner Daten einverstanden. Im Übrigen hat er auf Anfrage jederzeit das Recht, die über ihn gespeicherten Daten einzusehen.

10. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Die vorliegenden AGB und die Verträge, die aufgrund dieser AGB geschlossen werden, unterliegen Österreichischen Recht

Als Gerichtsstand und Erfüllungsort gilt der Sitz des Unternehmens.

11. Schlussbestimmungen

Beim Angebot und/oder Verkauf von Waren und Leistungen gelten ausschliess- lich die AGB in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Im Übrigen behält sich das Unternehmen jederzeit Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen widersprechen- den Geschäftsbedingungen von Kunden vor.

Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform, das gilt auch für die Änderung des Schrifterforder- nisses.

Sind oder werden einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.  An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahe- kommt.

Diese AGB gelten ab 01/2023.